Allgemeine Geschäftsbedingungen

DekoWerk GmbH, Schutterstraße 4, 77978 Schuttertal

 

Ms holzprodukte GmbH, Eisenbahnstraße 39, 77960 Seelbach

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

 

§1 Allgemeines

 

1.1               Für alle von uns durchgeführten Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Lieferungs- und Zahlungsbedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten auch, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen.

 

1.2               Unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen und juristischen Personen des öffentlichen Rechts im Sinne von §310 Abs. 1 BGB. Sie gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Rechtsbeziehungen.

 

§2 Angebote, Preise und Zahlung

 

2.1          Unsere Angebote sind freibleibend.

 

2.2          Unsere Preise gelten „ab Werk“, sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart ist.  Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe sowie Verpackungskosten werden in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

 

2.3          Wir behalten uns Preisanpassungen vor, die aufgrund geänderter Beschaffungs- und/oder Personalkosten,  Änderung der Umsatzsteuer entstehen.

 

2.4          Bei Erstbestellungen behalten wir und das Recht vor, gegen Vorauskasse zu liefern.

 

2.5          Rechnungen sind innerhalb 10 Tagen mit 2 % Skonto, ohne Abzug innerhalb 30 Tagen zu bezahlen. Ansonsten gelten die auf der Auftragsbestätigung angegebenen Zahlungs-bedingungen.

 

2.6          Zahlung mit Wechsel und Scheck ist ausdrücklich ausgeschlossen. Bank- und sonstige Gebühren sind vom Kunden zu tragen.

 

2.7          Bei Zahlungsverzug berechnen wir 7,5 % p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank.

 

2.8          Eine Zurückbehaltung oder Aufrechnung von unseren Forderungen  mit von uns nicht anerkannten Gegenansprüchen ist nicht gestattet.

 

§3 Lieferung und Gefahrenübergang

 

3.1          Wenn nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Werk.

 

3.2          Das Lieferdatum auf der Auftragsbestätigung  bezieht sich ausnahmslos auf die Auslieferung ab unserem Werk und sind unverbindlich. Vereinbarte Fixtermine sind ausgeschlossen.

 

3.3          Bei von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Lieferverzögerungen, kann der Besteller nach Ablauf einer angemessenen Frist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten.

 

3.4          Teillieferungen sowie Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5 % der bestellten Menge sind zulässig. In Rechnung gestellt werden nur die tatsächlich gelieferten Mengen.

 

3.5          Mit der Absendung der Ware an den Besteller oder der angegebenen Lieferadresse, spätestens mit Verlassen des Werks, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

 

§4 Eigentumsvorbehalt

 

4.1          Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.

 

4.2          Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist.

 

4.3          Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung  auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

 

§5 Beanstandungen, Gewährleistung

 

5.1          Mängel und Schäden sind uns innerhalb 1 Woche schriftlich zu melden. Wir verweisen hier ausdrücklich auf die Untersuchungs- und Rügepflicht nach §377 HGB.

 

                Ansprüche werden abgelehnt, wenn die Mängelrüge nicht innerhalb einer Woche schriftlich angezeigt werden.

 

5.2          Liegt ein Mangel vor, sind wir zur Nacherfüllung in einer von uns gewählten Form der Mängelbeseitigung bzw. zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt.

 

                Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.

 

                Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Besteller zu Rücktritt oder Minderung berechtigt.

 

5.3          Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

 

5.4          Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen , insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, insoweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

 

§6 Urheberrecht

 

6.1          An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z.B. Zeichnungen, Skizzen, Muster und Modelle behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Die Unterlagen dürfen nicht Dritten zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

 

6.2          Vom Besteller vorgelegte oder nach seinen Angaben gefertigten Entwürfen, Muster und dergleichen  übernimmt der Kunde die Verantwortung dafür, dass Rechte Dritter nicht verletzt werden und stellt uns insoweit von Schadensersatzansprüchen Dritter frei.

 

6.3          Stanz- und Tiefzieh-Werkzeuge sowie Klischees die zur Herstellung  von bestellten Artikeln nötig sind, werden voll oder teilweise in Rechnung gestellt. Eine Verpflichtung diese an den Besteller auszuhändigen ergibt sich darauf nicht.

 

§7 Gerichtsstand und Erfüllungsort

 

7.1          Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

 

7.2          Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). 

 

Download
Allgemeine Geschäftsbedingungen-2211.pdf
Adobe Acrobat Dokument 195.2 KB

info@dekowerk.de

+49 7823 96717

 

info@ms-holzprodukte.de

+49 7823 979094